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MV vom 08.06.2015: Klävemann-Stiftung

Weitere Sachaufklärung in Sachen Klävemann-Stiftung nötig

Kein Beschluss zur Satzung der Klävemann-Stiftung
Grüne wollen nicht zweiten vor dem ersten Schritt machen

Klävemann-Stiftung

In der Mitgliederversammlung des Stadtverbandes der Oldenburger Grünen wurden die Anträge, die eine mögliche anstehende Änderung der Satzung der Klävemann-Stiftung zum Gegenstand haben, vertagt. In der gut besuchten Mitgliederversammlung mit vielen Gästen, unter anderem von der Bürgerinitiative Klävemann-Stiftung und dem Mieterbeirat Klävemann-Stiftung, blieben viele Fragen offen. Die Grünen fordern einstimmig die Ursachen für den jetzigen Zustand der Stiftung zu klären, bevor eine neue Satzung beschlossen wird. Zudem ist das iwb-Gutachten auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen. „Es konnte bisher nicht schlüssig dargestellt werden, wieso die Stiftung heute finanziell so schlecht dasteht“, so Vorstandsmitglied Stefan Caspers. Außerdem bestünden Zweifel, dass alle Einnahmen dem Stiftungskapital und somit dem Stiftungszweck zugute kamen. „Die Nachteile der leider recht intransparente Stiftungsverwaltung, die die Stadtverwaltung innehat, wiegen in der jetzigen Situation der Stiftung umso schwerer. Die verspätete Erkenntnis darüber bietet nun aber die Chance, auch rückblickend mehr Durchblick zu schaffen“, so Fraktionssprecher Sebastian Beer. Die Mitgliederversammlung beschloss einen Fragenkatalog (s.u. die Beschlüsse) und beauftragte die Grüne Ratsfraktion, vor der Änderung der Satzung der Stiftung, die Antworten in Form eines ausführlichen Berichtes der Verwaltung einzufordern. „Mit diesem einstimmigen Votum der Mitglieder gehen wir gestärkt in die Aufklärungsarbeit und werben bei den anderen Fraktionen um Unterstützung für dieses Vorgehen“, so Beer weiter.

Beschluss 1

Die Mitgliederversammlung des Stadtverbandes richtet folgenden Prüfauftrag an die Ratsfraktion:

  1. Vor Beschlussfassung einer neuen Satzung und weiterer Schritte ist zu klären, welche Ursachen für den jetzigen Zustand der Klävemann-Stiftung verantwortlich zu machen sind? Das beinhaltet u. a.:
     
    1. Wie ist mit dem Stiftungsvermögen umgegangen worden?
    2. Wie sind die Geschäfte der Stiftung geführt worden?
      Dazu gehört u. a. die Vorlage
  • einer kontrollierbaren Ein- und Ausgaberechnung (u.a. Abgaben zu Unterhalt, Abgaben, Verwaltung, Entschuldung, Neubau usw.)
  • des Verhältnisses der Verwaltungskosten zu den Mieteinnahmen
    (Beispiel: bis 1964 = ca. 1,1%; 1965 – 1978/1979 = ca. 7%; ab 1979/1980 = ca. 13%)
  • über die Grundstücksverkäufe, -käufe und Neubauten
  • über die Aufnahme von Krediten und deren Verzinsung
    1. Ist die Stiftung überschuldet?
    2. Ist vom Träger der Stiftung gegen die Satzung verstoßen worden?
       
  1. Das iwb Gutachten zur Ermittlung der Sanierungskosten ist auf der Internetseite der Stadt Oldenburg sofort zu veröffentlichen.
     
  2. Gibt oder gab es weitere Verbindungen von iwb und der Stadt?

Beschluss 2

Die Grüne Ratsfraktion bringt zu diesem Zweck einen Antrag ein, mit dem die politischen Ratsvertreter_innen der Stadtverwaltung formell einen dahingehenden Prüfauftrag erteillt.

Presseartikel zum Thema

  • Mieter sehen Willen der Stifter bedroht (NWZ, 06.06.2015)
  • Entscheidung zu Klävemann verschoben (NWZ, 05.06.2015)
  • Harte Regeln bei den Klävemanns (NWZ, 08.05.2015)

Anträge

  • Antrag Klävemann-Stiftung 1 (PDF)
  • Antrag Klävemann-Stiftung 2 (PDF)
  • Antrag Klävemann-Stiftung 3 (PDF)



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