CC BY-SA 2.0: „Moria refugee camp in Lesvos“ von OSCE Parliamentary Assembly @flickr

Reform des EU-Asylrechts: Zwischen europäischer Rechtslage und nationalen Handlungsspielräumen

Durch die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) soll es erstmals möglich werden, Asylverfahren bereits an den EU-Außengrenzen durchzuführen. Darauf haben sich bei einem Treffen am 8. Juni 2023 in Luxemburg die EU-Innenminister verständigt. Geplant ist die Einrichtung von Asylzentren in Grenznähe, in denen die Identität von Schutzsuchenden überprüft wird. Mit diesem sogenannten Screening soll erreicht werden, dass Migranten mit geringen Aufnahmechancen erst gar nicht in die EU gelangen.

Zunächst soll dieses Außengrenzverfahren nur bei Menschen aus Ländern angewendet werden, die im EU-Schnitt eine Anerkennungsquote von unter 20 Prozent haben. Das trifft etwa auf Migranten aus der Türkei, Indien, Tunesien, Serbien oder Albanien zu. Ihr Asylantrag soll in den Zentren geprüft werden. Für die Umsetzung dieses Verfahrens können sie dort bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden. Wenn festgestellt wird, dass keine Aussicht auf Asyl besteht, sollen diese Personen umgehend zurückgeschickt werden.

Diese erhebliche Verschärfung des Asylrechts stößt innerhalb und außerhalb der GRÜNEN auf teils massive Kritik. In der Veranstaltung sehen wir uns deshalb nochmal genauer an, welche rechtlichen Veränderungen die Reform nach dem vorliegenden Entwurf bedeutet und welche Handlungsspielräume der Bundes- und der Landespolitik bleiben.

Wann und wo?
Mittwoch, 23. August, 19 Uhr, in der Geschäftsstelle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Friedensplatz 4, 26122 Oldenburg

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