Mitgliederversammlung


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Mitgliederversammlung

Wir laden ein zu unserer Mitgliederversammlung am Montag, 23. September 2024, im CORE (Raum: kleines Auditorium), Heiligengeiststr. 6-8, 26121 Oldenburg. Beginn ist um 19 Uhr.

Tagesordnung1):
  1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2)
  2. Nachwahl zum Vorstand: Uwe Abeln und Katharina Garves haben ihre Vorstandstätigkeit aus persönlichen Gründen aufgegeben. Nun geht es darum, den Vorstand wieder zu verstärken. Für die Nachwahl liegen uns bislang drei Bewerbungen vor.
  3. Wahl von zwei Delegierten für die Bezirkskonferenz am Sonnabend, 26. Oktober, in Delmenhorst Bei dem Treffen stehen unter anderem die Berichte aus den grünen Kreisverbänden im Weser-Ems-Gebiet sowie die Neuwahl des Sprecher*innen-Teams auf dem Programm.
  4. Wahl von neun Delegierten und bis zu drei Ersatzdelegierten für die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) am Sonnabend/Sonntag, 2./3. November in Gifhorn
  5. Wahl von drei Delegierten und eines/einer Ersatzdelegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) von Freitag, 15., bis Sonntag, 17. November, in Wiesbaden.
    In den Zählpausen: Statements unseres Landesvorsitzenden Alaa Alhamwi und unserer Landtagsabgeordneten Lena Nzume.
  6. Verschiedenes

Sollte sich diese Mitgliederversammlung als nicht beschlussfähig2) erweisen, wird sie mit gleicher Tagesordnung am
Dienstag, 24. September, 19 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4 in 26122 Oldenburg nachgeholt.

 

1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen
Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der
Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels
Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge,
deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3
Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12
Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste
Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und
auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).