Mitgliederversammlung – Nachholtermin


Uhr
Geschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Friedensplatz 4
26122 Oldenburg
Nominierung Jascha Rohr

Nachdem die Mitgliederversammlung am 8. September nicht beschlussfähig2) war, wird sie gemäß Einladung am 9. September mit der gleichen Tagesordnung in der Geschäftsstelle nachgeholt. Dazu laden wir herzlich ein. Beginn ist um 19 Uhr.

Interessierte Gäste sind herzlich willkommen!

Tagesordnung1):

  1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2)
  2. Wahl von zehn Delegierten und bis zu zwei Ersatzdelegierten für die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) am Wochenende 8./9. November im Congress Park Wolfsburg.
  3. Wichtige Themen der LDK: Beratung und ggf. Beschlussfassung (Zu den Themen liegen noch keine näheren Angaben vor)
  4. Beratung und Beschlussfassung über folgende Anträge, die als Anträge unseres Stadtverbandes zur LDK gestellt werden sollen:
    1. Antrag: Erlass einer Satzung für die Bezirkskonferenzen des Landesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen
      Wer sie nicht kennt: Bezirkskonferenzen sind die Treffen grüner Kreisverbände einer Region zur Beratung gemeinsamer (nicht nur) regionaler Themen und Interessen. Der Antrag zielt darauf, die Stellung der bislang recht informellen Bezirkskonferenzen zu regeln und eine angemessene Repräsentanz aller Kreisverbände in den jeweiligen Bezirkskonferenzen zu gewährleisten. (Download PDF, 60 KB)
    2. Antrag zu den nötigen politischen Konsequenzen aus dem tödlichen Polizeieinsatz in der Nacht zu Ostersonntag in der Oldenburger Innenstadt. (Download PDF, 65 KB)
  5. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

 

1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

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