Einladung zur Aufstellungsversammlung zur Bestimmung der Kandidat*innen-Listen für die Stadtratswahl am 12. September 2021 in der Stadt Oldenburg (Oldb.)
Wir laden herzlich ein zu unserer Aufstellungsversammlung zur Stadtratswahl. Diese wird als Videokonferenz am Sonnabend, 8. Mai 2021, 11 Uhr mit einer Schlussabstimmung per Urnenwahl am Sonntag, 9. Mai 2021, von 10 bis 16 Uhr in unserer Geschäftsstelle (Friedensplatz 4, 26122 Oldenburg) durchgeführt.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Erläuterung der Abstimmungsberechtigung(1)
- Wahl einer Versammlungsleiterin*eines Versammlungsleiters
- Wahl einer Protokollführerin*eines Protokollführers
- Wahl einer Wahlleiterin*eines Wahlleiters
- Wahl von zwei Personen für die eidesstattliche Versicherung
- Wahl einer Vertrauensperson sowie einer stellvertretenden Vertrauensperson
- Beschluss über das Wahlverfahren(2)
- Beschluss über die Quotierung (Frauenvotum)(3)
- Wahl der Bewerber*innen für die sechs Wahlvorschlagslisten(4)
- Verschiedenes
Dieses Zoom-Meeting findet ihr unter folgendem Link:
https://zoom.us/j/97183042287?pwd=TkI0UnRUS3UvVHNYa2JkRGFkOGFxQT09
Meeting-ID: 971 8304 2287 – Kenncode: 129407
Für die Abstimmungen während der Videokonferenz nutzen wir das Tool Abstimmungsgrün unter folgendem Link:
http://abstimmung.netzbegruenung.de/meeting/b32f8683-d625-4522-82ae-351e69ee5b2c
Dafür benötigt ihr Zugangsdaten zum Grünen Netz. Diese habt ihr vom Bundesverband per Post erhalten. Solltet ihr sie nicht mehr zur Hand haben, schreibt bitte rechtzeitig eine E-Mail an netz@gruene.de und fordert neue an.
Dem Vorstand ist es ein besonderes Anliegen, dass niemand durch technische Unzulänglichkeiten an der Teilnahme an der Wahl gehindert wird. Wenn ihr Hilfe bei der Bedienung eurer Geräte benötigt oder keine geeigneten Geräte besitzt, meldet euch bitte rechtzeitig unter vorstand[at]gruene-oldenburg.de , damit wir nach einer Lösung suchen können. Für alle, die Hilfe bei der Benutzung des Tools Abstimmungsgrün benötigen, bieten wir eine Videokonferenz eine Stunde vor Beginn der eigentlichen Versammlung, also um 10 Uhr, unter dem selben Link an.
(1) Wer darf über den Wahlvorschlag abstimmen?
Abstimmungsberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie zum Zeitpunkt der Wahlversammlung ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz (Ort der Wohnung im Sinne des Melderechts) in der Stadt Oldenburg (Oldb) haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
(2) Der Vorstand schlägt folgendes Wahlverfahren vor:
In allen 6 Wahlbereichen werden jeweils die ersten vier Plätze einzeln gewählt. Sollte bei den folgenden Plätzen unter den Bewerber*innnen Einigkeit über die weitere Reihenfolge bestehen, wird für diese Plätze ein verbundener Wahlgang durchgeführt. Andernfalls werden auch die weiteren Plätze einzeln gewählt. Grundsätzlich werden zunächst alle ersten Plätze gewählt, dann alle zweiten und so weiter. Die Reihenfolge der Wahlkreise wird dabei durch das Ergebnis der letzten Kommunalwahl bestimmt, mit dem stärksten wird begonnen: 1, 2, 3, 6, 4, 5.
Jeder Wahlgang wird folgendermaßen durchgeführt:
- Sammeln der Kandidaturen
- Vorstellung der Bewerber*innen (ca. 5 Minuten, höchstens 10 Minuten)
- Befragung der Bewerber*innen
- Digitale Abstimmung per Abstimmungsgrün
- Bekanntgabe des Ergebnisses
- Frage, ob die Wahl angenommen wird
Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt, bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los.
Die Schlussabstimmung über die Listen erfolgt in schriftlicher Form als Urnenwahl.
(3) Der Vorstand schlägt folgende Regelung vor:
Alle ersten Plätze auf den sechs Listen sind Frauenplätze, alle zweiten Plätze offen. Um die Quotierung der zustande kommenden Ratsfraktion möglichst genau zu gewährleisten, sind ab Platz drei in den Wahlbereichen 2, 3 und 4 die ungeraden Plätze offen und die geraden Frauenplätze (1. Frau, 2. Offen, 3. Offen, 4. Frau, 5. Offen, 6. Frau, usw.) In den Wahlbereichen 1, 5 und 6 sind ab Platz drei die ungeraden Plätze Frauenplätze und die geraden offen (1. Frau, 2. Offen, 3. Frau, 4. Offen, 5. Frau, 6. Offen).
(4) Wer kann bei der Stadtratswahl kandidieren?
Für ein Mandat im Stadtrat kann kandidieren (passives Wahlrecht), wer entweder Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, und seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet seinen Hauptwohnsitz hat und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Hinweise zur Datenverarbeitung: https://www.gruene-oldenburg.de/datenschutz/#videokonferenzen