Einladung zu den Wahlkreisversammlungen in den Wahlkreisen 62 und 63 sowie zur Mitgliederversammlung am 17. Januar 2022
Bitte beachtet die Hygieneregeln, unsere eindringliche Bitte um einen Schnelltest und die Regelungen zur Wahlberechtigung am Ende dieser Einladung.
19 Uhr: Wahlkreisversammlung zur Bestimmung der Direktkandidatin*des Direktkandidaten für die Landtagswahl 2022 im Wahlkreis 62 Oldenburg Mitte/Süd
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Wahl
a) der Versammlungsleiterin*des Versammlungsleiters
b) der Protokollführerin*des Protokollführers
c) von zwei Personen, die der Wahlleitung an Eides statt versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist
d) einer Vertrauensperson und Stellvertretung als Ansprechpartner*innen gegenüber dem Wahlausschuss und der Wahlleitung
e) zweier Wahlhelfer*innen
4. Feststellung der Stimmberechtigung
5. Direktkandidatur im Wahlkreis 62 Oldenburg Mitte/Süd
a) Sammeln der Wahlvorschläge1
b) Vorstellung und Befragung der Bewerber*innen
c) Wahl der Direktkandidatin*des Direktkandidaten2
19.45 Uhr: Wahlkreisversammlung zur Bestimmung der Direktkandidatin*des Direktkandidaten für die Landtagswahl 2022 im Wahlkreis 63 Oldenburg Nord/West
Tagesordnung:
1. – 4. wie zuvor
5. Direktkandidatur im Wahlkreis 63 Oldenburg Nord/West
a) Sammeln der Wahlvorschläge1
b) Vorstellung und Befragung der Bewerber*innen
c) Wahl der Direktkandidatin*des Direktkandidaten2
20.30 Uhr: Mitgliederversammlung
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Wahl von 9 Delegierten sowie Ersatzdelegierten3 für die Landesdelegiertenkonferenz (Listen-LDK) vom 25. bis 27. März 2022 in Hameln
3. Verschiedenes
Folgende Hygienemaßnahmen sind zu beachten:
Auf den Versammlungen gilt zwingend die 3G-Regel. Bitte bringt einen Nachweis mit, dass ihr geimpft, genesen oder getestet seid. Zum Schutz aller bitten wir eindringlich alle Teilnehmer*innen, auch die geimpften und genesenen, einen tagesaktuellen Schnelltest bei einer Teststation durchführen zu lassen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, ist einzuhalten. Die Kontaktdaten aller Anwesenden werden erfasst und vier Wochen aufbewahrt, um eine Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten zu ermöglichen.
Noch dies: Bitte bringt einen eigenen Kugelschreiber mit und bleibt zum Schutz aller Anwesenden zu Hause, wenn Ihr oder jemand in Eurem Haushalt Erkältungssymptome zeigt!
1) Wer darf bei der Landtagswahl kandidieren?
Kandidieren darf, wer am Wahltag (9. Oktober 2022) mindestens 18 Jahre alt ist, Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes ist, seit mindestens 6 Monaten den Hauptwohnsitz in Niedersachsen hat, nicht Mitglied einer anderen Partei ist, in keinem anderen Wahlkreis kandidiert und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
2) Wer darf über den Wahlvorschlag abstimmen?
Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die zum Zeitpunkt der Wahlkreisversammlung am 17. Januar 2022 mindestens 18 Jahre alt sind, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, ihren ersten Wohnsitz im Wahlkreis haben, seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
3) Wer darf die Delegierten wählen?
Wählen darf, wer Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist und bei Beginn der LDK am 25. März 2022 mindestens 18 Jahre alt ist, Deutsche*r Staatsbürger*in im Sinne des Grundgesetzes ist, mit erstem Wohnsitz in der Stadt Oldenburg gemeldet ist, seit mindestens drei Monaten mit erstem Wohnsitz in Niedersachsen gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
4) Wer darf als Delegierte*r gewählt werden?
Alle, die auch wählen dürfen (siehe oben).
Datum: Montag, 17. Januar 2022, 19:00 bis 21:00 Uhr
Ort: Hotel & Eventhaus Müggenkrug
Elsflether Straße 53, 26125 Oldenburg