Stadionneubau nicht ohne Finanzierung, Transparenz und Klimaschutz

Mitgliederversammlung Stadionneubau

Unsere Mitgliederversammlung am 30. Januar 2023, die mit rund 60 Parteimitgliedern und vielen Besuchern den Raum im CORE fast sprengte, hat nach umfangreichen Informationen durch die Stadtratsfraktion und ausgiebiger Diskussion einstimmig (bei einer Enthaltung) folgenden Beschluss zum Stadionneubau an der Maastrichter Straße in Oldenburg gefasst:

Fußball ist der bedeutendste Breitensport auch in Oldenburg. Oldenburger Vereine mit ihren vielfältigen Sparten leisten großartige sportliche Arbeit, die auch für die Stadtgesellschaft von großer Bedeutung ist, bieten doch die Vereine nicht nur das Angebot der sportlichen Ertüchtigung, sondern auch Orte der Begegnung und Geselligkeit, die für das soziale Wohlbefinden wichtig sind.

Auch die GRÜNEN unterstützen die städtische Förderung des Breitensports durch Förderung der Vereine und des vereinsungebundenen Sports.

Profifußball ist für viele Menschen in Oldenburg von großer emotionaler Bedeutung und kann auch zur Bekanntheit der Stadt über die Stadtgrenzen hinaus beitragen. Profifußball ist aber für Grüne kein Teil der städtischen Daseinsvorsorge. Auch ist es für uns keine derart bedeutende Infrastrukturmaßnahme, die allein städtisch finanziert werden müsste.

Die Mitglieder fordern die grüne Ratsfraktion daher auf,

  • eine weitere kostenträchtige Planung für die Stadt Oldenburg abzulehnen, wenn die Kosten für den Bau und den späteren Betrieb des Stadions überwiegend von der Stadt finanziert werden. D. h. die Investitionskosten dürfen zu maximal 30 Prozent aus dem städtischen Haushalt bzw. durch eine städtische Realisierungsgesellschaft finanziert werden. Dies orientiert sich an der Oldenburger Sportförderrichtlinie für gemeinnützige Vereine. Das zukünftige Profifußballstadion muss im Wesentlichen durch nicht-städtische Mittel finanziert werden.
  • eine Neubauplanung abzulehnen, wenn die Klimaneutralität nicht weitestgehend sichergestellt ist, d. h. sowohl in Punkto des Baukörpers als auch im späteren Betrieb (u. a. Mobilitätskonzept).
  • einen Änderungsantrag einzubringen, der verlangt, dass die weiteren Planungen auf keinen Fall in einer „Realisierungsgesellschaft“ diskutiert, geplant und beschlossen werden, sondern auf Ausschussebene.