Mitgliederversammlung


Uhr
Geschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Friedensplatz 4
26122 Oldenburg
Mitgliederversammlung

Wir laden ein zu einer Mitgliederversammlung am Mittwoch, 1. November 2023, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4 in Oldenburg. Beginn ist um 19 Uhr.

Tagesordnung1):

  1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2)
  2. Bericht aus Berlin von MdB Susanne Menge
  3. Nachwahl einer BDK-Delegierten (Frauenplatz) sowie eines/einer Ersatzdelegierten für die Teilnahme an der Bundesdelegiertenkonferenz (Europa-BDK) vom 23. bis 26. November (Donnerstag bis Sonntag) in Karlsruhe3). Gegebenenfalls werden weitere Ersatzdelegierte gewählt, die dann zum Einsatz kommen, wenn die vorgenannten Delegierten/Ersatz­delegierten kurzfristig ausfallen sollten.
    Im Mittelpunkt dieser viertägigen BDK stehen die Diskussion und der Beschluss über das Wahlprogramm sowie die Kandidat*innen-Liste für die Wahl zum EU-Parlament am 9. Juni 2024.
  4. Antrag auf Unterstützung der Unterschriftenaktion von BUND, Nabu, Students For Future und anderen zugunsten einer klaren und klimawirksamen Baumerhalt- und Stadtgrün­strategie für Oldenburg
  5. Verschiedenes

Sollte sich diese Mitgliederversammlung als nicht beschlussfähig2) erweisen, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Donnerstag, 2. November, 19 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4 in Oldenburg nachgeholt.


1)
Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausge­nommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitglieder­versammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
2)
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
3)
Für diese Abstimmung gelten besondere gesetzliche Anforderungen.
Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder des Stadtverbandes Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Tag dieser Mitglieder­versammlung mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsland haben (oder sich gewöhnlich hier aufhalten) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Abstimmungsberechtigt sind außerdem EU-Bürger*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Diese Voraussetzungen muss auch erfüllen, wer sich als Delegierte*r für die Europa-BDK in Karlsruhe bewirbt.
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