Jahreshauptversammlung


Uhr
CORE
Heiligengeiststr. 6-8
26121 Oldenburg

Wir laden Euch ein zu unserer Jahreshauptversammlung am Montag, 4. März 2024.

Tagesordnung1):

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Wahl der Versammlungsleitung
  4. Wahl einer Protokollführung
  5. Statement unserer Bundestagsabgeordneten Susanne Menge und der Landtagsabgeordneten Lena Nzume
  6. Bericht aus der Ratsfraktion unter anderem zu den Themen Stadionneubau und Fliegerhorststraße
  7. Haushalt 2023: Bericht der Kassiererin
  8. Haushalt 2024 und mittelfristige Finanzplanung: Vorstellung, Aussprache und Beschluss
  9. Bericht der Kassenprüfer*innen und Entlastung der Kassiererin
  10. Wahl einer*eines Kassenprüferin*Kassenprüfers
  11. Rechenschaftsbericht des Vorstandes und Aussprache
  12. Entlastung des Vorstandes
  13. Wahl von zwei Delegierten für die Bezirkskonferenz am Sonnabend, 9. März, in Wilhelmshaven
  14. Landesdelegiertenkonferenz (LDK) am Wochenende 13. und 14. April in Oldenburg: Bericht unseres Landesvorsitzenden Alaa Alhamwi und Wahl unserer (neun) Delegierten und der Ersatzdelegierten
  15. Wahl der Basis-Mitglieder für die OB-Findungskommission
  16. Verschiedenes

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

Sollte die Versammlung wider Erwarten nicht beschlussfähig sein, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Dienstag, 5. März, 19:30 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4, 26122 Oldenburg, wiederholt und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.2)

Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht stehen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle zur Verfügung.

 

1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

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