Mitgliederversammlung


Uhr
CORE
Heiligengeiststr. 6-8
26121 Oldenburg
Bestens besucht mit vielen neuen Mitgliedern.

Wir laden Euch ein zu unserer Mitgliederversammlung am Montag, 22. September 2025, im CORE (Raum: kleines Auditorium), Heiligengeiststr. 6-8, 26121 Oldenburg. Beginn ist um 20 Uhr.

Interessierte Gäste sind herzlich willkommen!

Tagesordnung1):

  1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2)
  2. Wahl von zwei Delegierten für die Bezirkskonferenz am Sonnabend, 22. November, ab voraussichtlich 10 Uhr, in Cloppenburg. Die Themen des Treffens liegen noch nicht vor.
  3. Wahl von drei Delegierten und einer/einem Ersatzdelegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) am 28./29./30. November (Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 15 Uhr) in Halle 7 auf dem Messegelände Hannover. Die Themen der BDK liegen noch nicht vor.
  4. Haushalt 2025: Beratung und Beschluss über ein Wahlkampfbudget im laufenden Jahr zur Finanzierung erster Ausgaben im Zusammenhang mit der Stadtrats- und OB-Wahl 2026
  5. Antrag auf Beschlussfassung zur Einreichung der Resolution „Humanitäre Hilfe und Frieden in Gaza“ bei der Landesdelegiertenkonferenz am 8./9. November 2025 in Wolfsburg.
  6. Erstellen eines Stimmungsbildes im Hinblick auf die Kommunalwahl 2026 zu der Frage: Bist Du für eine zeitnahe Diskussion zum Thema Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenarbeit mit der CDU im Wahlkampf und darüber hinaus?
  7. Berichte aus den Arbeitsgruppen
  8. Verschiedenes

Sollte sich diese Mitgliederversammlung als nicht beschlussfähig2) erweisen, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Dienstag, 23. September, 19 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4 in 26122 Oldenburg nachgeholt.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

 

 

1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

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