Die Corona-Krise stellt unsere Gesellschaft und unseren demokratischen Rechtsstaat vor große Herausforderungen. Mit zunehmender Dauer der Pandemie wird der Wert der Freiheit besonders deutlich erfahrbar.
Eingriffe in die Grundrechte müssen sich daher auf das unbedingt Notwendige beschränken, für den jeweils konkret zu benennenden legitimen Zweck geeignet und erforderlich sowie durchweg befristet sein. Andererseits gilt es weiter, entschieden zu handeln und die bisherigen Erfolge bei der Eindämmung des Corona-Virus nicht durch vorschnelle Lockerungen der Auflagen zur gefährden.
Doch was bedeutet das für die Einführung der sogenannten Corona-Tracing App, für die Schutzkonzepte für Pflegeeinrichtungen, für Menschen ohne Papiere, für die Kultur oder auch für den Umgang mit Verschwörungstheorien?
Die Forderungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesen Aspekten der Corona-Krise und den weiteren Umgang mit ihr sind Themen mehrerer Anträge, die unsere Fraktion dieser Tage in den Bundestag eingebracht hat.
Zu diesem und weiteren aktuellen Anträgen geht es hier:
– Antrag Demokratie und Bürgerrechte
– Antrag zur Entlastung der Städte und Gemeinden
– Antrag Dürre und Klimaschutz
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