Lange haben wir uns für die neue Oldenburger Baumschutzsatzung eingesetzt. Kaum ist sie beschlossen, wird sie von unterschiedlichen Seiten eifrig bekämpft.
Wir stehen weiterhin hinter der Baumschutzsatzung und dem Prinzip, dass für das Fällen von Bäumen eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, so wie für den Bau von Häusern auch. Denn wir wollen, dass der Baumbestand Oldenburgs erhalten bleibt und nicht willkürlich und ohne Not von Eigentümer*innen, Hausverwaltungen etc. beschädigt oder gar vernichtet werden darf.
Warum eine Satzung zum Baumschutz wichtig ist:
Grundsätzlich: Wir reden mit der Baumschutzsatzung darüber, dass man die Fällung eines Baumes genehmigen lassen muss – genauso, wie man Baugenehmigungen einholen muss, damit nicht jede*r irgendwo einfach irgendetwas bauen kann. Die Baumschutzsatzung ist also keine Verbotssatzung!
Eine Baumschutzsatzung ist für eine Stadt aus mehreren wichtigen Gründen von großer Bedeutung. Sie schützt nicht nur einzelne Bäume, sondern trägt auch zum Wohl der gesamten Stadtgesellschaft und Umwelt bei. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum eine Baumschutzsatzung wichtig ist:
1. Schutz des Stadtklimas 🌳
Bäume kühlen die Umgebung durch Schatten und Verdunstung.
Sie verbessern das Mikroklima und helfen, Hitzeinseln in Städten zu reduzieren – besonders wichtig angesichts des Klimawandels.
2. Verbesserung der Luftqualität 🍃
Bäume filtern Schadstoffe aus der Luft (z. B. Feinstaub, Stickoxide).
Sie produzieren Sauerstoff und sorgen für bessere Atemluft.
3. Wasserrückhalt und Erosionsschutz 💧
Bäume nehmen Regenwasser auf und reduzieren die Überflutungsgefahr bei Starkregen. Ihre Wurzeln verhindern die Erosion von Böden.
4. Lebensraum für Tiere 🐿️
Alte Bäume bieten vielen Arten Unterschlupf: Vögeln, Insekten, Fledermäusen, Eichhörnchen usw. Eine Baumschutzsatzung bewahrt diese ökologischen Nischen.
5. Erhalt des Stadtbildes und der Lebensqualität 🏡
Bäume machen Städte schöner, steigern den Wert von Wohngegenden und wirken positiv auf die Psyche der Menschen. Sie tragen zur Erholung und zum Wohlbefinden bei.
Was sagt die Baumschutzsatzung Oldenburg?
Das Wichtigste in Kürze:

- Laubbäume, Eibe, Lärche und Kiefer sind geschützt, wenn sie mindestens 100 Zentimeter Stammumfang haben. Das gilt auch für so genannte mehrstämmige Bäume.
- Alle übrigen Nadelbäume sowie Obstbäume (mit Ausnahme der Walnuss, Esskastanie und Baumhasel) fallen nicht unter diesen Schutz.
- Es gibt aber auch zusätzliche Schutzmaßnahmen, z. B. wenn die Bäume in einem Landschaftsschutzgebiet oder auf einer Wallhecke stehen.
Was ist nicht erlaubt?
- Geschützte Bäume dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Entwicklung erheblich beeinträchtigt werden.
- Das Fällen und das Zurückschneiden geschützter Bäume ist untersagt.
- Auch eine Verdichtung der Bebauung, die Versiegelung des Bodens, Aufschüttungen usw. können geschützte Bäume beeinträchtigen und sind ebenfalls nicht erlaubt.
Wofür ist eine Genehmigung erforderlich und wofür nicht?
- Alles, was einer sachgerechten Pflege entspricht, zum Beispiel die Entfernung toter Äste, ist zulässig.
- Maßnahmen zur Verkehrssicherung, Gewässerunterhaltung oder die Gefahrenabwehr müssen der Stadt gemeldet und geprüft werden. Genehmigungen sind möglich, wenn Bäume die Funktion nicht versetzbarer Ampeln und Beschilderungen beeinträchtigen, Rohrleitungen wegen eines Baumes nicht ordnungsgemäß verlegt werden können oder wenn der Baum an sich erkennbar eine Gefahr darstellt.
Wann ist die Genehmigung einzuholen?
Sie wollen einen geschützten Baum entfernen oder beschneiden? Dann stellen Sie vorher über das Serviceportal der Stadt Oldenburg einen Antrag und begründen, warum der Baum Ihrer Meinung nach gefällt oder wesentlich beschnitten werden soll.
Was passiert nach einer Fällung?
Sie müssen einen Ersatzbaum pflanzen. Ist Ihnen dies nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung von 1.500 Euro (Stand Juli 2025) fällig.
Ersatzbäume unterliegen sofort dem Schutz der Satzung.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung einen geschützten Baum beschädige oder entferne?
Dann müssen Sie mit einem Bußgeld und einer Aufforderung zur Ersatzpflanzung rechnen. Das Bußgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen. Deshalb: Nicht einfach zur Kettensäge greifen. Besser ist es, eine Genehmigung einzuholen oder gemeinsam mit Fachleuten zu schauen, was möglich ist.
Ihr Ansprechpartner
Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Team Baumschutz
Industriestraße 1 h, 1. Obergeschoss
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 235-2777
E-Mail: baumschutz@stadt-oldenburg.de
Mehr: www.oldenburg.de/…/baumschutzsatzung-in-kuerze.html
