Erfolg für das Stadtklima: Baumschutzsatzung bleibt

Seit Juli 2025 gelten in Oldenburg neue Regeln für das Zurückschneiden und Fällen von Bäumen. Doch die in einer Baumschutzsatzung vom Stadtrat festgelegten Regeln kamen und kommen nicht überall gut an. Der Versuch einer kleinen Gruppe von Haus-mit-Garten-Eigentümern, die Baumschutzsatzung per Bürgerentscheid wieder außer Kraft zu setzen, ist am Sonntag, 22. Februar, gescheitert.

Der Grund: Der Bürgerentscheid erreichte nicht das nötige Quorum. Nach dem niedersächsischen Kommunalwahlgesetz hätten sich mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Oldenburger*innen dafür aussprechen müssen, die Baumschutzsatzung wieder aufzuheben. Dazu ist es nicht gekommen. Lediglich 22.561 Wähler*innen stimmten für die Abschaffung der Satzung. Nötig gewesen wären 27.035 Stimmen.

Den Initiatoren des Bürgerbegehrens ist es somit nicht gelungen, die wahlberechtigten Oldenburger*innen in ausreichendem Maße gegen die Baumschutzsatzung zu mobilisieren. Dabei hatte es die Initiative zunächst geschafft, innerhalb weniger Monate rund 13.000 gültige Unterschriften zu sammeln, um den Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen. Später startete sie den Versuch einer groß angelegten Werbekampagne für die Abschaffung der Baumschutzsatzung, finanziert durch Spenden. Ob ihr Flyer mit den Argumenten für die Abschaffung der Satzung – wie von den Initiatoren – geplant in allen rund 62.000 Oldenburger Haushalten (ohne Werbeverweigerer) angekommen ist, ist uns nicht bekannt. Fest steht, am Ende hat das wehleidige Klagen der Initiatoren über die angebliche Beschneidung ihrer Eigentumsrechte durch den von der Ratsmehrheit verordneten Baumschutz bei den Oldenburger*innen nicht verfangen. Die Satzung bleibt in Kraft. Die Befürworter*innen der Baumschutzsatzung, die sich wie der Naturschutzbund Nabu, der BUND, Fridays for Future und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit Jahren für den Erhalt der Natur einsetzen, können aufatmen.

Eigentliche Gewinner*innen sind jedoch das Stadtklima und die biologische Vielfalt in der Stadt. Denn was Bäume für das Stadtklima und für die biologische Vielfalt in der Stadt tun, kann kaum hoch genug eingeschätzt werden.

Die Oldenburger Baumschutzsatzung war am 30. Juni 2025 vom Stadtrat beschlossen worden und ist seit dem 19. Juli in Kraft. Sie schützt alle Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Lärchen. Diese Bäume dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde weder gefällt noch stark zurückgeschnitten werden, wenn sie in einer Höhe von einem Meter einen Stammumfang von 100 Zentimetern oder mehr haben.

Eine kleine Gruppe Oldenburger Haus-mit-Garten-Eigentümer wollte derartige Eingriffe in ihre Rechte als Grundstückseigentümer*innen nicht hinnehmen, darunter Siegfried Schliedermann, Vorsitzender der Kreisgruppe Oldenburg-Ammerland im Verband Wohneigentum Niedersachsen. Gar von einer Verstaatlichung der Bäume war vereinzelt die Rede. Einen Monat nach Inkrafttreten der Satzung brachte die Initiative ihr „Bürgerbegehren zur Aufhebung der Baumschutzsatzung“ auf den Weg.

Ziel war ein Bürgerentscheid wie der des Jahres 1998, mit dem die damalige Oldenburger Baumschutzsatzung nach nicht einmal neun Monaten wieder abgeschafft wurde. Diesmal hat es dafür nicht gereicht.