Mehr Handlungsspielraum bei der Stadtentwicklung

Bild: Nadine Redlich @Pexels
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Bisher greift das Vorkaufsrecht, wenn ein gültiger Bebauungsplan auf einem zum Verkauf stehenden Grundstück eine Nutzung für öffentliche Zwecke vorsieht, wenn eine Erhaltungssatzung existiert oder das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt. Außerdem greift das Vorkaufsrecht bei unbebauten Flächen im Außenbereich, wenn der Flächennutzungsplan dort ein Wohngebiet vorsieht.

Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zielt darauf, das Vorkaufsrecht auf weitere Fläche auszuweiten, um sicherzustellen, dass die Flächen im Oldenburger Stadtgebiet auch tatsächlich für den für sie vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Erreicht werden soll das über ein vertraglich festgelegtes und im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht (besser: Rückkaufrecht), das künftig beim Verkauf von Gewerbeflächen aus städtischer Hand vereinbart wird und das immer dann greift, wenn der ursprüngliche Käufer beabsichtigt, die Fläche an einen Dritten weiterzuverkaufen oder ein Unternehmen Schiffbruch erleidet und der Insolvenzverwalter die verbliebenen Vermögenswerte zu verwerteten sucht.

Auf diese Weise könne die Stadt sicherstellen, „dass insbesondere gewerbliche Flächen einer bestimmten Nutzung oder einem bestimmten Branchenmix zugeführt werden, die der Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung dienen“, heißt es in dem Antrag. Und weiter: „Ein Vorkaufsrecht kann verhindern, dass die Grundstücke an Spekulanten oder Investoren verkauft werden, die die Preise in die Höhe treiben oder die Flächen nach einem Ankauf womöglich brachliegen lassen.“ Mithilfe eines solchen Vorkaufsrechts könne die Stadt ihre städtebaulichen Ziele und Interessen besser verfolgen.

Der jetzt vorgestellte Antrag wird voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am Mittwoch, 7. Februar 2024, erstmals beraten.