Wir laden Euch herzlich ein zu unserer Mitgliederversammlung am Montag, 19. Oktober 2026.
Tagesordnung1:
- Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2
- Nachrückwahlen Vorstand
Der Vorstand beantragt die Nachwahl von drei Vorstandsplätzen (2x Frau, 1x offen) - Wahl einer frauenpolitischen Sprecherin
- Wahl eine/r vielfaltspolitischen Sprecher*in oder einer/s Vielfaltsbeauftragten
- Wahl von zwei Delegierten für die Bezirkskonferenz am Sonnabend, 24. Oktober, 10 bis 15 Uhr in Barnstorf
- Wahl von zwei Delegierten für die Bezirkskonferenz am Sonnabend, 28. November im Emsland
- Wahl von zehn Delegierten und bis zu vier Ersatzdelegierten für die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) am 7. bis 8. November (Sonnabendmittag, 14 Uhr bis Sonntagnachmittag, 14 Uhr) in Hameln
- Wahl von drei Delegierten und einer/m Ersatzdelegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) am 4. bis 6. Dezember (Freitagmittag, 14 Uhr bis Sonntagnachmittag, 14 Uhr) in Berlin
- Antrag der Grünen Jugend zu Jugendparlamenten3
- Verschiedenes
Sollte sich diese Mitgliederversammlung als nicht beschlussfähig2 erweisen, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Dienstag, 20. Oktober 18:30 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Julius-Mosen-Platz 4 nachgeholt.
1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
3) zu TOP 9: Antrag der Grünen Jugend zu Jugendparlamenten
Der Stadtverband Oldenburg möge beschließen folgenden Antrag auf der nächsten LDK zu stellen:
Für starke Jugendbeteiligung – Antragsrecht für Jugendparlamente in Niedersachsen ermöglichen.
Antrag: Die Grünen Niedersachsen setzen sich dafür ein, Kommunen ein Antragsrecht für Jugendparlamente in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen zu ermöglichen. Die Grüne Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine entsprechende Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes anzustoßen.
In Jugendparlamenten in ganz Niedersachsen setzen sich tagtäglich Jugendliche für ihre Interessen vor Ort ein. Dabei stoßen sie bislang auf eine Herausforderung. Oft sitzen sie als beratende Mitglieder in den Fachausschüssen des Kommunalparlamentes und können dort Anträge stellen.
Diese Anträge werden jedoch nicht automatisch in das Kommunalparlament selber weitergegeben, selbst wenn sie vom Ausschuss angenommen wurden. Erst Ratsbeschlüsse sind jedoch bindend. Es muss sich deshalb immer ein Ratsmitglied oder eine Fraktion finden, die den Antrag übernimmt und für den Rat einreicht. Jugendparlamentarier*innen berichten davon, dass Ratsmitglieder ihre Ideen teilweise für eigene Zwecke vereinnahmen. Kontroverse Anträge hingegen werden gar nicht aufgenommen und gelangen nie in das Kommunalparlament, um dort vor breiterer Öffentlichkeit diskutiert zu werden. Selbst wenn eine Kommune möchte, erlaubt es die aktuelle Gesetzeslage in Niedersachsen ihr nicht, einem Jugendparlament ein Antragsrecht direkt für den Rat zu geben. Wir Grünen möchten uns dafür einsetzen, dass Jugendliche ihre Interessen stärker selbst vertreten können. Deshalb fordern wir, durch eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungesetzes ein Antragsrecht für Jugendparlamente zu ermöglichen.