Jahreshauptversammlung


Uhr
CORE
Heiligengeiststr. 6-8
26121 Oldenburg
Jahreshauptversammlung 2023

Wir laden Euch ein zu unserer Jahreshauptversammlung am Montag, 13. März im CORE (Raum: kleines Auditorium).

Tagesordnung1):

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Wahl der Versammlungsleitung
  4. Wahl einer Protokollführung
  5. Statement unserer Bundestagsabgeordneten Susanne Menge und unserer Landtagsabgeordneten Lena Nzume (angefragt)
  6. Haushalt 2022: Bericht des Kassierers
  7. Haushalt 2023 und mittelfristige Finanzplanung: Vorstellung, Aussprache und Beschluss
  8. Bericht der Kassenprüfer*innen und Entlastung des Kassierers
  9. Wahl einer*eines Kassenprüferin*Kassenprüfers
  10. Rechenschaftsbericht des Vorstandes und Aussprache
  11. Entlastung des Vorstandes
  12. Neuwahl des Vorstandes
  13. Verschiedenes

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht stehen ab Ende Februar zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Hinweis: Sollte die Versammlung wider Erwarten nicht beschlussfähig sein, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Dienstag, 14. März, 19:30 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4, 26122 Oldenburg, wiederholt und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.2)

 

1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

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