Mitgliederversammlung


Uhr
CORE
Heiligengeiststr. 6-8
26121 Oldenburg
Mitgliederversammlung

Wir laden Euch ein zu unserer Mitgliederversammlung:

Tagesordnung1)

  1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2)
  2. Statement unseres Landesvorsitzenden Alaa Alhamwi zur Landespolitik
  3. Nachwahlen zum Vorstand: Gewählt wird ein*e Nachfolger*in für unsere Kassiererin, die ihr Amt aus beruflichen Gründen zur Verfügung stellt.
  4. Wahl von zwei Delegierten für die Bezirkskonferenz am Sonnabend, 23. September, in Osnabrück
  5. Wahl von neun Delegierten und bis zu drei Ersatzdelegierten für die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) am Sonnabend, 11., und Sonntag, 12. November, in der Stadthalle Osnabrück
  6. Wahl von drei Delegierten und eines/einer Ersatzdelegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz (Europa-BDK) von Donnerstag, 23. November, 17 Uhr, bis Sonntag, 26. November, 15 Uhr, in der Messe Karlsruhe. Im Mittelpunkt dieser viertägigen BDK stehen die Diskussion und die Abstimmung3) über das Wahlprogramm sowie die Kandidat*innen-Liste für die Wahl zum EU-Parlament am 9. Juni 2024.
  7. Verschiedenes

Sollte sich diese Mitgliederversammlung als nicht beschlussfähig2) herausstellen, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Dienstag, 31. Januar, 19 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4, 26122 Oldenburg, nachgeholt.


Anmerkungen:

1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

3) Für diese Abstimmung gelten besondere gesetzliche Anforderungen.
Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder des Stadtverbandes Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Tag dieser Mitgliederversammlung mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsland haben (oder sich gewöhnlich hier aufhalten) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Abstimmungsberechtigt sind außerdem EU-Bürger*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Diese Voraussetzungen muss auch erfüllen, wer sich als Delegierte*r für die Europa-BDK in Karlsruhe bewirbt.

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