Wahlkreisversammlung für die Bundestagswahl 2025 Dienstag 29. Oktober 2024 19:15 – 21:15 Uhr Schlosspark-Hotel „Hof von Oldenburg“Oldenburger Str. 19926180 RastedeMitgliederversammlung Die 20. Wahlperiode geht zu Ende. Nächstes Jahr wird ein neuer Bundestag gewählt. Es wird also Zeit, unsere*n Direktkandidat*in für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025 zu bestimmen. Aus diesem Grund laden wir Euch ein zur Aufstellungsversammlung zur Bestimmung der Direktkandidatin*/des Direktkandidaten für die Bundestagswahl 2021 im Wahlkreis 27 Oldenburg-Ammerland Tagesordnung: Begrüßung Genehmigung der Tagesordnung Feststellung der Beschlussfähigkeit Wahl der Versammlungsleiterin*/des Versammlungsleiters der Schriftführerin*/des Schriftführers von zwei Personen, die der Wahlleitung an Eides statt versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist einer Vertrauensperson und Stellvertretung als Ansprechpartner*innen für den Wahlausschuss und die Wahlleitung zweier Wahlhelfer*innen Feststellung der Stimmberechtigung Direktkandidatur im Wahlkreis 27 Sammeln der Wahlvorschläge1) Vorstellung und Befragung der Bewerber*innen Wahl der Direktkandidatin*/des Direktkandidaten2) Verschiedenes Wer sich für eine Kandidatur für den Bundestag interessiert, hat die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld mit einer schriftlichen Bewerbung vorstellen. Dazu sendet uns bitte bis spätestens 21. Oktober eine schriftliche Bewerbung (ein bis höchstens zwei DIN-A-4-Seiten) an info@gruene-oldenburg.de. Die eingehenden Bewerbungen werden im PDF-Format in unserer Cloud „Grüne Wolke” hinterlegt, damit jedes Mitglied sich im Vorfeld der Wahlkreisversammlung über die Bewerber*innen informieren kann. Den dafür erforderlichen Link versenden wir rechtzeitig vor der Wahlkreisversammlung per E-Mail. 1) Wer kann bei der Bundestagswahl kandidieren? Kandidieren darf, wer am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Als Bewerber*in einer Partei kann nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist. Die*der Bewerber*in kann nicht gleichzeitig in mehreren Wahlkreisen kandidieren. 2) Wer darf über den Wahlvorschlag abstimmen? Abstimmungsberechtigt bei der Aufstellung des Kreiswahlvorschlags sind alle Parteimitglieder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt der Versammlung (28. Januar 2021) mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz (auch Erstwohnsitz genannt) in der Stadt Oldenburg (Oldbg.) oder im Landkreis Ammerland haben. Zum Zeitpunkt der Versammlung Minderjährige und Parteimitglieder mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sowie Personen die ihren Hauptwohnsitz nicht im Wahlkreis haben, sind nicht abstimmungsberechtigt. Parteimitglieder, die gemäß § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind ebenfalls nicht abstimmungsberechtigt. Anfahrt mit dem ÖPNV Der Veranstaltungsort ist von Oldenburg erreichbar mit der Nordwest-Bahn, Linie RE 18. Abfahrt vom Hauptbahnhof um 18:36 Uhr. Vom Bahnhof Rastede aus sind es über die Schlossstraße 680 Meter bis zum „Hof von Oldenburg”. Rückfahrt um 21:11 Uhr ab Bahnhof Rastede. Alternative: Mit Bus 340 ab Oldenburger ZOB bis Haltestelle Rastede, Abzweigung Bahnhofstraße. Von dort sind es über die Bahnhofstraße und die Oldenburger Straße 390 Meter bis zum „Hof von Oldenburg”. Abfahrten am ZOB um 18:05 und 18:35 Uhr. Rückfahrt: Mit Bus 340 ab Haltestelle Rastede, Abzweigung Bahnhofstraße. Abfahrten um 21:14 und 21:44 Uhr. Veranstaltungsort auf der Karte anzeigen Wenn Sie auf den Button klicken, werden Daten von openstreetmap.org geladen.Dafür gelten deren Datenschutzrichtlinien. Kartendaten laden