Mitgliederversammlung


Uhr
CORE
Heiligengeiststr. 6-8
26121 Oldenburg
Mitgliederversammlung

Wir laden ein zu unserer Mitgliederversammlung am Montag, 2. Dezember 2024, im CORE (Raum: kleines Auditorium). Beginn ist um 19 Uhr.

Tagesordnung1):
  1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2)
  2. Wahl von zwei Delegierten für die Bezirkskonferenz mit Votenvergabe am Sonnabend, 7. Dezember, 10 bis 16 Uhr, in Vechta
  3. Wahl unserer neun Delegierten sowie der Ersatzdelegierten für die eintägige Landesdelegiertenkonferenz (Listen-LDK) am Sonnabend, 14. Dezember, von 11 Uhr bis möglicherweise deutlich nach 20 Uhr im Hotel Wienecke in Hannover. Für diesen Tagungsordnungspunkt gelten besondere wahlrechtliche Anforderungen3). Bitte haltet Euren Personalausweis bereit.
  4. Wahl von drei Delegierten sowie der Ersatzdelegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz (Programm-BDK) am Sonntag, 26. Januar 2025, in Berlin. Der genaue Veranstaltungsort und die Anfangszeit werden nachgereicht.
  5. Nachwahl eines Vorstandsmitglieds für das Amt des*der Kassierer*in
  6. Wahl eines*einer Kassenprüfer*in (offener Platz)
  7. Nachtragshaushalt 2024: Vorstellung und Beschluss
  8. Bestimmung von zwei wahlberechtigten Personen als Mitglieder sowie von zwei Stellvertreter*innen für den Wahlausschuss im Wahlkreis 27 bzw. Sammeln der Vorschläge
  9. Verschiedenes

Zwischendurch: Statements unserer Abgeordneten Susanne Menge und Lena Nzume sowie unseres Bundestagskandidaten Alaa Alhamwi zur aktuellen politischen Lage.

Sollte sich diese Mitgliederversammlung als nicht beschlussfähig2) erweisen, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Dienstag, 3. Dezember, 19 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4 in 26122 Oldenburg nachgeholt.

 

  1. Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
  2. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
  3. Für die Wahl der Delegierten für die Listen-LDK gelten besondere wahlrechtliche Anforderungen. Abstimmungsberechtigt sind ausschließlich Parteimitglieder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt der Versammlung (2. Dezember 2024) mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz (auch Erstwohnsitz genannt) in der Stadt Oldenburg (Oldbg.) haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
    Als Delegierte an der Listen-LDK teilnehmen können ausschließlich Parteimitglieder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt der LDK (14. Dezember 2024) mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz (auch Erstwohnsitz genannt) in der Stadt Oldenburg (Oldbg.) haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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