Mitgliederversammlung


Uhr
CORE
Heiligengeiststr. 6-8
26121 Oldenburg
Mitgliederversammlung

Tagesordnung*):

1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit**)

2. Neues Domizil für unsere Geschäftsstelle
Dass wir nach einer Immobilie als neues Domizil für unsere Geschäftsstelle und unsere Versammlungen suchen, hatten wir bereits berichtet. Nun sind wir fündig geworden. In dieser MV stellen wir das Objekt vor, diskutieren die Vorteile (ggf. auch etwaige Nachteile) gegenüber dem jetzigen Standort und besprechen die finanziellen Folgen. Um weiter planen zu können, benötigen wir eine grundsätzliche Aussage der Mitgliederversammlung, dass der Kauf dieses Objekts (inklusive finanzieller Bindung und Zeitaufwand) angestrebt werden soll.

3. Wahl von zwei Delegierten für die Bezirkskonferenz am Sonnabend, 21. März.

4. Wahl von neun Delegierten und bis zu vier Ersatzdelegierten für die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) am 25. bis 26. April (Sonnabend bis Sonntag) in der Nordseehalle Emden.

5. Bericht der Ratsfraktion zum städtischen Haushalt 2026

6. Verschiedenes (Hinweis auf Gründung der AG Frauen etc.)

Sollte sich diese Mitgliederversammlung als nicht beschlussfähig**) erweisen, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Dienstag, 24. Februar, 19 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4 nachgeholt.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

*) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

**) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

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