Jahres-Mitgliederversammlung


Uhr
Theater Laboratorium: Theater Café
Kleine Straße 8
26121 Oldenburg
Jahreshauptversammlung (Foto „grüne Grasfeld-Sonnenuntergangsszenerie“ von Aniket Bhattacharya @ Unsplash)
Foto „grüne Grasfeld-Sonnenuntergangsszenerie“ von Aniket Bhattacharya @ Unsplash

Wir laden Euch ein zu unserer Jahres-Mitgliederversammlung am Mittwoch, 11. März 2026.

Tagesordnung1)

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Wahl der Versammlungsleitung
  4. Wahl einer Protokollführung
  5. Haushalt 2025: Bericht des Kassierers
  6. Haushalt 2026 und mittelfristige Finanzplanung: Vorstellung, Aussprache und Beschluss
  7. Bericht der Kassenprüfer*innen und Entlastung des Kassierers
  8. Rechenschaftsbericht des Vorstandes und Aussprache
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Berichte unseres Bundestagsabgeordneten Dr. Alaa Alhamwi und unserer Landtagsabgeordneten Lena Nzume
  11. Berichte aus den Arbeitsgruppen
  12. Ausblick auf den Kommunalwahlkampf. Dazu erwarten wir auch unseren OB-Kandidaten Jascha Rohr
  13. Bericht und gegebenenfalls Beschlussfassung zum Immobilienerwerb für unsere Geschäftsstelle
  14. Verschiedenes

Sollte sich diese Mitgliederversammlung als nicht beschlussfähig2) erweisen, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Donnerstag, 12. März, 20:30 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4 nachgeholt.

 

1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

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