Wir laden Euch ein zu unserer Mitgliederversammlung am Montag, den 20. April.
Tagesordnung1)
- Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2)
- Beschluss über unser Wahlprogramm für die Stadtratswahl am 13. September 2026
- Beschluss über die Geschäftsordnung für unsere Listenaufstellung am 9. Mai
- Beschluss über eine neue Satzung sowie eine neue Beitrags- und Kassenordnung
- Verschiedenes
Sollte sich diese Mitgliederversammlung als nicht beschlussfähig2) erweisen, laden wir bereits jetzt zur Wiederholungsversammlung für Mittwoch, 22. April, 19 Uhr, in unserer Geschäftsstelle am Friedensplatz 4 ein. Diese Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig! Auf dieser Wiederholungsversammlung soll nur der zeitkritische Beschluss zum Kommunalwahlprogramm nachgeholt werden.
Sollte sich die Mitgliederversammlung am 20. April als nicht beschlussfähig2) erweisen, wird der Beschluss über die Geschäftsordnung für die Listenaufstellung in der Aufstellungsversammlung am Sonnabend, 9. Mai, 11 Uhr, im Wilhelm 13, Leo-Trepp-Str. 13, 26121 Oldenburg, zur Abstimmung gestellt. Den Beschluss über unsere neue Satzung und die neue Beitrags- und Kassenordnung soll dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder, mindestens aber 12 Mitgliedern beschlussfähig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die nächste Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).