Wir laden euch herzlich ein zu unserer Aufstellungsversammlung. Zweck der Versammlung ist die Bestimmung unseres Wahlvorschlags mit den Bewerber*innen für die Stadtratswahl am 13. September 2026 in der Stadt Oldenburg (Oldb.). Interessierte Gäste sind herzlich willkommen!
Tagesordnung:
- Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl einer Versammlungsleiterin*eines Versammlungsleiters und eine*r Stellvertreter*in
- Wahl einer Protokollführerin*eines Protokollführers
- Wahl von zwei Personen für die eidesstattliche Versicherung
- Wahl einer Vertrauensperson sowie einer stellvertretenden Vertrauensperson
- Erläuterung des weiteren Ablaufs und des Wahlverfahrens (1)
- Feststellung, wer bei der geheimen, schriftlichen Abstimmung über die Bewerber*innen abstimmungsberechtigt ist (2)
- Sammeln der Vorschläge sowie Vorstellung, Befragung und Wahl der Bewerber*innen für die sechs Wahlvorschlagslisten (3)
- Schlussabstimmung über den Gesamtvorschlag
- Verschiedenes
(1) Ablauf und Wahlverfahren
Unsere Mitgliederversammlungen vom 28. März und 20. April 2026 haben eine Geschäftsordnung für diese Aufstellungsversammlung erarbeitet und einstimmig beschlossen. Zusammenfassung:
Ablauf: Die Kandidat*innen für die vorderen Listenplätze in den sechs Wahlbereichen werden einzeln gewählt. Sollte bei den hinteren Plätzen unter den Bewerber*innen Einigkeit über die weitere Reihenfolge bestehen, wird für diese Plätze ein verbundener Wahlgang durchgeführt. Andernfalls werden auch die weiteren Plätze einzeln gewählt. Grundsätzlich werden zunächst alle ersten Plätze gewählt, dann alle zweiten und so weiter.
Jeder Wahlgang wird folgendermaßen durchgeführt:
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- Sammeln der Bewerbungen
- Vorstellung der Bewerber*innen (ca. 3 -5 Minuten, höchstens 10 Minuten. Jede*r Bewerber*in stellt sich während der Versammlung nur ein Mal vor.)
- Befragung der Bewerber*innen (vier quotierte Fragen, Fragen und Antworten sind so kurz wie möglich zu halten, gesamte Antwortzeit ca. 2 Minuten.)
- Abstimmung
- Bekanntgabe des Ergebnisses und Frage, ob die Wahl angenommen wird
Wahlverfahren: Sämtliche Abstimmungen erfolgen in geheimer Wahl.
Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält. Tritt nur ein*e Kandidat*in an und erreicht nicht wenigstens 50 Prozent + 1 Stimme, kann sie nicht erneut für den selben Platz kandidieren. Erhält im einem ersten Wahlgang mit mehreren Kandidat*innen niemand mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, gibt es einen zweiten Wahlgang. Im zweiten Wahlgang kann antreten, wer im ersten Wahlgang mehr als 10 Prozent der Stimmen erhalten hat.
Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält, mindestens aber 25 Prozent. Bei Stimmengleichheit gibt es eine Stichwahl, bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los.
Parität: Die ungeraden Plätze (Platz 1,3,5,…) auf allen sechs Listen sind Frauenplätze und damit Frauen vorbehalten, die geraden Listenplätze (Platz 2,4,6,…) sind offene Plätze.
Vielfalt: Als GRÜNE streben wir eine bunte und vielfältige Liste an. Unser Ziel ist eine Ratsfraktion aus Menschen verschiedenen Alters, Geschlechts, (sozialer) Herkunft, Religion usw. .
(2) Wer darf über den Wahlvorschlag abstimmen?
Abstimmungsberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wenn sie zum Zeitpunkt der Wahlversammlung ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz (Ort der Wohnung im Sinne des Melderechts) in der Stadt Oldenburg (Oldb) haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bitte haltet den Personalausweis bereit!
(3) Wer kann bei der Stadtratswahl kandidieren?
Für ein Mandat im Stadtrat kann kandidieren (passives Wahlrecht), wer entweder Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet seinen Hauptwohnsitz hat und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Beschäftigte der Oldenburger Stadtverwaltung können kein Mandat im Oldenburger Stadtrat antreten.