Mitgliederversammlung: Wahlnachlese


Uhr
Neue GRÜNEN-Geschäftsstelle
Julius-Mosen-Platz 4
26122 Oldenburg
Mitgliederversammlung 14.09.2026

Wir laden euch ein zu unserer Mitgliederversammlung in unserer neuen Geschäftsstelle am Julius-Mosen-Platz 4. Interessierte Gäste sind herzlich willkommen!

Tagesordnung1)

  1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2)
  2. Grußwort von Oberbürgermeisterkandidat Jascha Rohr
  3. Wahlnachlese
  4. Votum für Bündnis-Gespräche
  5. Wahl von zwei Vertreter*innen der Parteibasis in die Verhandlungskommission für die Gespräche über etwaige Bündnisse in der neuen Ratsperiode
  6. Wahlkampf Nachbesprechung: Was lief gut und was müsste verbessert werden
  7. Verschiedenes

Sollte sich diese Mitgliederversammlung als nicht beschlussfähig2) erweisen, wird sie mit gleicher Tagesordnung am Dienstag, 15. September in unserer neuen Geschäftsstelle am Julius-Mosen-Platz 4 nachgeholt. Beginn ist um 19:30 Uhr.

 

1) Beschlussanträge zu Themen, die nicht Gegenstand der Tagesordnung der einberufenen Mitgliederversammlung sind, sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand spätestens vier Tage vor der Mitgliederversammlung zu senden und vom Vorstand per E-Mail, Eintrag auf der Homepage und mittels Pressemitteilung an die Mitglieder bekannt zu geben. Davon ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, deren Dringlichkeit von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgestellt werden muss (§ 5 Absatz 3 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

2) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 Prozent der Mitglieder und mindestens 12 Mitgliedern beschlussfähig. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist eine erneut einzuberufende Mitgliederversammlung mit denselben Tagesordnungspunkten in jedem Fall beschlussfähig. Darauf und auf den Ersatztermin ist bei jeder Einladung hinzuweisen. Die Einladung zur Ersatzversammlung kann zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgen, sie kann jedoch nicht am gleichen Tag abgehalten werden wie die ursprünglich vorgesehene Mitgliederversammlung. Wird eine Ersatzversammlung tatsächlich erforderlich, sind die Mitglieder vorab per E-Mail zu informieren (§ 5 Absatz 5 Satzung Stadtverband Oldenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

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