Weg mit der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen

Foto: „Herren-T-Shirt“ von Gift Habeshaw @ Unsplash
Foto: „Herren-T-Shirt“ von Gift Habeshaw @ Unsplash

Clubs bieten nicht nur Raum für musikalische Innovation und kulturellen Ausdruck, sondern auch für Austausch, Begegnung und Gemeinschaft – insbesondere für junge Menschen, argumentieren GRÜNE und SPD. „Sie fördern das gesellschaftliche Miteinander, stärken den kulturellen Nachwuchs, stiften Identität und wirken als Impulsgeber für eine kreative Stadtentwicklung. Gleichzeitig sind sie ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Nachtökonomie und prägen die Attraktivität und Identität einer Stadt maßgeblich mit.“

Steigende Betriebskosten und Anforderungen wie Sicherheitsauflagen und Lärmschutzvorgaben stellten die Betreiber*innen von Clubs und Diskotheken jedoch zunehmend vor Herausforderungen. Die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen stelle vor diesem Hintergrund eine zusätzliche Belastung dar.

In der Begründung ihres Antrags verweisen die Ratsfraktionen von GRÜNEN und SPD außerdem darauf, dass mit der Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen die Ungleichbehandlung von Konzerten und Technoaufführungen (steuerfrei) und Tanzveranstaltungen (steuerpflichtig) beendet werde. Das sei auch sinnvoll, weil die Grenze zwischen Tanz-, Konzert- und Kulturveranstaltungen in vielen Fällen fließend sind. Städte wie Osnabrück, Braunschweig, Wolfsburg und Aurich verzichteten bereits auf die Versteuerung von Tanzveranstaltungen, heißt es weiter.

Das Steueraufkommen aus Tanzveranstaltungen in Oldenburg wird mit etwa 35.000 Euro jährlich beziffert, Geld, das der Stadt ab 2026 fehlen würde. Zur Kompensation regen GRÜNE und SPD eine Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten an.